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  • LAP-Info

    • Wie läuft die Lehrabschlussprüfung ab?

      Jede Lehrabschlussprüfung (LAP) besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn Sie die Berufsschule positiv abgeschlossen haben.

      Lehrabschlussprüfung
      Theoretische Prüfung Praktische Prüfung
      • besteht je nach Lehrberuf aus einem Gegenstand oder mehreren Gegenstände
      • die Prüfung erfolgt schriftlich
      • entfällt für die meisten bei der Kandidatinnen und Kandidaten. Sie muss bei einer negativen Beurteilung im Berufsschulzeugnis bzw. (meist) bei einer ausnahmsweisen Zulassung zur Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.
      gliedert sich in mehrere Gegenstände und umfasst je nach Lehrberuf:
      • einen Teil, in dem praktische Aufgaben bearbeitet werden müssen
        (z. B. Geschäftsprozesse, Prüfarbeit, Projektarbeit, Geschäftsfall)
      • zumindest einen mündlichen Teil
        (z. B. Fachgespräch, mündlicher Prüfungsteil im Gegenstand Geschäftsprozesse)
    • Wie und wann kann ich mich zur LAP anmelden?

      Um die Anmeldung zur LAP müssen Sie sich selbst kümmern. Möchten Sie zur Lehrabschlussprüfung antreten, müssen Sie sich bei der zuständigen Lehrlingsstelle anmelden. Zuständig ist die Lehrlingsstelle jenes Bundeslands, in dem sich Ihr Lehrbetrieb oder Hauptwohnsitz befindet.

      Diese Lehrlingsstelle gibt Ihnen auch Auskunft, in welchen Gegenständen Sie zur Prüfung antreten müssen.

      Die Lehrlingsstellen Österreichs auf einen Blick

      Das Antragsformular wird zudem in der letzten Berufsschulklasse an alle Lehrlinge ausgeteilt.

      Hinweis für das Bundesland Salzburg: Die Anmeldung erfolgt durch das Einzahlen der Prüfungsgebühr. Die Lehrlinge erhalten die Zahlungsanweisungen per Post.

      Wann: Sie können sich frühestens 6 Monate vor Lehrzeitende zur LAP anmelden.

      Vorzeitiger Antritt zur LAP: Ab Beginn des letzten Lehrjahres ist ein vorzeitiger Antritt zur LAP möglich, wenn Sie die Berufsschule positiv abgeschlossen haben und Ihr Lehrbetrieb damit ausdrücklich einverstanden ist.

    • Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?
      • Antragsformular „Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung“: Das Antragsformular ist bei der Lehrlingsstelle oder online auf der Website der Lehrlingsstelle erhältlich. Es wird zudem in der letzten Berufsschulklasse an alle Lehrlinge ausgeteilt.
      • Jahres- bzw. Abschlusszeugnis der Berufsschule

      Wenn von der jeweiligen Lehrlingsstelle verlangt:

      • Auftragsbestätigung der Bank über die eingezahlte Prüfungstaxe und gegebenenfalls auch über die eingezahlten Materialkosten (nur bei bestimmten Lehrberufen)
      • Kopie des Lehrvertrags
    • Muss mein Lehrbetrieb die Prüfungstaxe bezahlen?

      Ja, Ihr Lehrbetrieb muss die Kosten für die LAP übernehmen, wenn Sie innerhalb der Lehrzeit oder der Behaltezeit erstmals zur Prüfung antreten. Zu zahlen sind die Prüfungstaxe (113 Euro, Stand 2022) sowie eventuelle Materialkosten, die nur in bestimmten Lehrberufen anfallen.

      Erklärung Behaltezeit: Nach Beendigung der Lehrzeit bzw. nach der erfolgreich abgelegten LAP beginnt die sogenannte Weiterverwendungszeit oder Behaltezeit. Während dieser muss der Lehrling im erlernten Beruf im Unternehmen weiterbeschäftigt werden. Sie beträgt in der Regel drei Monate.

      Hinweis: Ihr Lehrbetrieb hat Ihnen die für die Prüfung erforderliche Zeit freizugeben.

    • Kann ich die Lehrabschlussprüfung wiederholen?

      Ja, wenn Sie die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden haben, können Sie die Prüfung beliebig oft wiederholen. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Lehrlingsstelle eine Wiederholungsprüfung beantragen. Welche Gegenstände Sie wiederholen müssen, sehen Sie im Prüfungszeugnis.

      Hinweis: Es gibt die Möglichkeit eines kostenfreien zweiten und dritten Antritts zur Lehrabschlussprüfung (derzeit 100 Euro pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten).

      Voraussetzung
      • Es gelten zwei "Freiantritte" zur Wiederholungsprüfung pro Lehrberuf/Modul.
      • Es muss vorher eine Prüfung in diesem Lehrberuf/Modul als "nicht bestanden" abgelegt sein.
      • Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist einer der zwei "Freiantritte" verwirkt.
      • Nach einem unentschuldigten Fernbleiben muss für den darauffolgenden Termin die Prüfungstaxe bezahlt werden. Erst nach Ablegen dieser Prüfung mit "nicht bestanden" kann der nächste Termin wieder mit erlassener Prüfungstaxe/Materialkosten stattfinden.
      • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.
    • Was ist, wenn ich beim Termin der Lehrabschlussprüfung verhindert bin?
      • Können Sie den vorgeschriebenen Termin für die Lehrabschlussprüfung aus bestimmten Gründen nicht einhalten, informieren Sie unbedingt die zuständige Lehrlingsstelle. Die Prüfungsgebühr wird Ihnen gutgeschrieben oder zurückerstattet, wenn Sie die Lehrlingsstelle spätestens zehn Tage vor dem vorgeschriebenen Termin verständigt haben.
      • Bei unentschuldigtem Fernbleiben verfällt die eingezahlte Prüfungstaxe. Sie müssen sich erneut zur Lehrabschlussprüfung anmelden.
      • Können Sie nachweisen, dass Sie an der termingerechten Ablegung der Prüfung ohne ihr Verschulden verhindert waren, wird die Prüfungstaxe zurückerstattet.
  • LAP-Vorbereitung

    Wie kann ich mich auf die LAP vorbereiten?

    Lernunterlagen

    Hier können Sie Lernunterlagen für verschiedene Lehrberufe bestellen. Verwenden Sie zum Lernen auch die Unterlagen, die Sie während Ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb sowie in der Berufsschule erhalten haben.

    Vorbereitungskurse

  • Versand & Bezahlung

    siehe AGB